Die Stadtklima-Initiative in Chur




Lancierung Stadtklima Chur

Für ein zukunftsfähiges Chur: Bahn frei für einen klimafreundlichen Verkehr und Grünflächen

Am 3. März wird in Chur über die Initiative sowie einen Gegenvorschlag abgestimmt. Für die Stadt bietet sich mit dem Ausbau des Wärmenetzes eine einmalige Gelegenheit, auch ihre Strassen und Plätze fit für die Zukunft zu machen. Diese Chance will die Initiative ergreifen! Sie setzt sich für sichere Fuss- und Velowege und der Begrünung der Stadt ein, um die Lebensqualität für alle Generationen zu fördern.








Stadtklima-Initiative
 
Die Unterzeichnenden Stimmberechtigten verlangen gestützt auf Art. 8 der Churer Stadtverfassung folgende Anpassung des Gesetzes für einen menschen- und umweltfreundlichen Stadtverkehr (Gesetzessammlung der Stadt Chur, Nr. 661), welche in der Grundordnung gemäss den geltenden Rechtsgrundlagen umgesetzt wird:

Art. 5 Verkehrsberuhigung und Klimaanpassung (Titel ergänzt)

1 Die Stadt ergreift Massnahmen zur flächendeckenden Verkehrsberuhigung sowie zum Schutz der Bevölkerung vor nachteiligen Auswirkungen der Klimaerwärmung. Insbesondere in den Wohnquartieren und in der Innenstadt wird durch die Verkehrsregelung und bauliche Massnahmen eine Reduktion des Motorfahrzeugverkehrs und der von ihm erzeugten Immissionen bewirkt (bisher mit Ergänzung).

2 Zu diesem Zweck entsiegelt die Stadt auf städtischem Gebiet öffentliche Strassen und schafft neue Grün- und Begegnungsflächen. Dabei ist prioritär in den urbanen Wärmeinseln die gemäss aktuellem Wissensstand effektivste Massnahmenkombination zu wählen. Flächen für den Fussverkehr, den Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr sind dabei je mindestens in ihrem Bestand zu erhalten. (neu)

3 Weiter wandelt die Stadt zu diesem Zweck öffentliche Strassen in zusätzliche Begegnungszonen, sichere Flächen für den Fuss- und Veloverkehr sowie öffentliche Räume mit hoher Aufenthaltsqualität um. Wo immer möglich tragen diese auch zum Ausbau und zur Aufwertung der ökologischen Infrastruktur bei. (neu)

Übergangsbestimmung zu Art. 5 (neu)

1 Zur Umsetzung von Abs. 2 und 3 wandelt die Stadt bezogen auf das Referenzjahr 2022 während 10 Jahren jährlich mindestens 1.0 Prozent der gesamten Strassenfläche auf Stadtgebiet in Grün- und Begegnungsflächen und/oder in sichere Flächen für den Fuss- und Veloverkehr um.

2 Die Stadt veröffentlicht jährlich einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Massnahmen und deren Wirkung.

 

Andi Schnoz, Anita Mazzetta, Simon Gredig, Giulia Casale, Regula Ott, Richard Walder, Loris Niethammer, Michaela Bauer, Josua Gredig